Erstattung der Kosten durch private Krankenversicherungen
Das Honorar der ärztlichen Leistungen wird nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Eine Steigerung der Gebührensätze um den Faktor 3,5 ist mit entsprechender Begründung möglich. Bei privaten Zusatzversicherungen nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter auf.