;; Durch private Krankenversicherungen | Ärztliche Osteopathie, Manuelle Therapie und Neurochirurgie Skip to content

Erstattung der Kosten durch private Krankenversicherungen

Das Honorar der ärztlichen Leistungen wird nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Eine Steigerung der Gebührensätze um den Faktor 3,5 ist mit entsprechender Begründung möglich. Bei privaten Zusatzversicherungen nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter auf.