;; Anteilige Erstattung der Kosten für Ärztliche Osteopathie D.Ä.O.® (ÄMM e.V.) | Ärztliche Osteopathie, Manuelle Therapie und Neurochirurgie Skip to content

Anteilige Erstattung der Kosten für Ärztliche Osteopathie D.Ä.O.® (ÄMM e.V.) durch gesetzliche Krankenversicherungen

Ärztliche Osteopathie D.Ä.O.® (ÄMM e.V.) / Osteopathische Verfahren sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Aufgrund der stetig wachsenden Nachfrage durch die Patienten übernehmen jedoch inzwischen viele gesetzliche Krankenkassen zumindest anteilig die Kosten für die ärztlich verordnete osteopathische Behandlung. Die Berechnung der Zuzahlung wird als privatärztliche Leistung nach dem Umfang und analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vereinbart und vorgenommen.

Bei einer Kostenbeteiligung der Kasse entspricht der Vorgang allerdings nicht der sonst üblichen Direktabrechnung zwischen dem Arzt und der Krankenkasse. Der Patient zahlt in diesem Fall zunächst selbst die Behandlungskosten in voller Höhe an die Praxis und reicht dann die Rechnung zusammen mit dem ärztlichen Rezept bei seiner Krankenkasse ein.

Kostenbeispiele:
Kinder (0–15 Jahre) 80 € (GÖÄ Nr. 7a, 3306w, 3306o, 410a)
Erwachsene (ab 16 Jahre): 108 € (GOÄ Nr. zusätzlich 714a)